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Insbesondere für das Burgenland „Landesaußenpolitik“

von HR Dr. Raoul F. Kneucker

Das Beispiel für eine bemerkenswert gelungene Stadtaußenpolitik gibt Wien. Seit den 1990er Jahren werden Stärken und Schwächen der Stadt im europäischen Vergleich erhoben und Alleinstellungsmerkmale jenseits der üblichen Klischees gepflegt.

Der Ausgangspunkt war „Wien als Wissenschaftsstadt“; es folgte ein professionelles Konzept für das Marketing der Stadt insgesamt – für die Bundeshauptstadt mehr als für das Land Wien. Mehrere Magistratsabteilungen beschäftigen sich heute mit den Fragen dieser Art der Stadtentwicklung, insbesondere mit der Teilnahme Wiens an EU Programmen. Über Jahre hinweg nimmt Wien vorderste Plätze im Ranking als lebenswerte, liebenswürdige, saubere, sichere, weltoffene, interessante Kulturmetropole ein, auch wenn sie teuer ist. In der Liga der für die Jugend attraktiven Städte spielt Wien mit Paris, Kopenhagen, Berlin, Amsterdam.

Was unterscheidet Eisenstadt und das Burgenland von Wien, Miami, Bad Tölz, Leipzig, Kitzbühel, New York? Es ist nicht Ort einer TV Serie. Mit den Serien, die vordergründig der Unterhaltung dienen, werden handfeste politische Intentionen verwirklicht; sie sind ein Element des Marketing Konzeptes: ein düsteres DDR Leipzig war einmal „hereinzuholen“; die wunderschöne Tiroler Landschaft war aus neuen Perspektiven zu zeigen; mit den Kriminalserien war die Polizeiarbeit zu heroisieren und die faszinierende Verwissenschaftlichung der Verbrechensverfolgung aufzuzeigen, ja Naturwissenschaften als Studium und Berufswahl zu propagieren, vor allem aber Sicherheitspolitik durch Bilder nahezubringen, um das „home land“ Gefühl zu stärken; schon im „casting“ kann einen Beitrag zum empathischen Ausgleich der Spannungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen eines Landes geleistet werden. Wer ist Held oder Heldin? Der Beitrag zur Förderung des regionalen Tourismus bedarf offenkundig keiner Begründung.

Warum sollte das Burgenland, mit seiner spezifischen Schönheit, nicht für alle so attraktiv sein wie das Unterinntal für „Bergdoktoren“, wie die Donau zwischen Melk und Wien für DDSG Kunden oder wie ein international unbekannter, bewaldeter Küstenstreifen Hawaiis, wo niemand surfen kann, für die Traumangebote der Reisebüros? Kreativität kennt keine Grenzen, Grenzen setzen höchstens Banalität und Kitsch. Tausende pfiffige Einzelmaßnahmen stecken in den Taschen der Spezialisten für solche Erfolge. Graz und die Steiermark waren mit solchen Aktionen erfolgreich, vor allem mit Kunst, Literatur und den Industrieansiedlungen im Verbund mit den steirischen Universitäten; Linz hat als europäische Kulturhauptstadt Sprünge nach vorne gemacht; nur Salzburg fragt sich stets, ob seine Festspiele noch ausreichen werden.

Was müßte sich Eisenstadt und das Burgenland fragen? Wie lautete z.B. ein Konzept für den öffentlichen Verkehr – wie komfortabel kommt man von wo nach Eisenstadt oder ins Südburgenland? Von Eisenstadt am Abend nach wohin? Kann man fliegen? Wie steht es um Übernachtungsangebote, für wie viele und wo und für wen? Insbesondere bei Konzerten und anderen Großveranstaltungen? Stellen sich Politiker der Diskussion über Landespolitik? Wie viele wissenschaftliche Konferenzen und öffentliche Vorträge finden jährlich statt, wird ein Publikum dafür herangebildet? Wird Jugend eingebunden, die musizierende Jugend z.B. bei Regierungsveranstaltungen eingesetzt? Werden Jugendprogramme gegen das Pendeln nach Wien oder gegen die Abwanderung entwickelt? Europapolitik betrieben? Werden heute die neuen Regional- und Infrastrukturprogramme der EU so schlau für den Aufbau der „Wissensgesellschaft“ genützt wie damals die alten für Straßen? Oder ein Ausbau der tertiären Bildungseinrichtungen und der Infrastrukturen für Bildung usw. forciert? Genügt eine (Zahlwort!) Fachhochschule? Die Universitätsgründungen nach dem Zweiten Weltkrieg waren als föderalistische Initiativen zur kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Landesentwicklung zu verstehen; von Vorarlberg, das verständlicher Weise keine Universität einforderte oder gründete, wurde aber die Universität Innsbruck zur „Landesuniversität“ erhoben. Das vergleichbare Burgenland hat keine Verhandlungen über Sonderbedingungen für eine Landesuniversität mit einer oder mit mehreren Wiener Universitäten geführt, oder mit anderen Einrichtungen, um grenzüberschreitend neue Möglichkeiten zu schaffen, wie z.B. mit den europaweit bedeutenden slowakischen Forschungszentren oder den steirischen Universitäten.

Vieles Erwähnte mag rudimentär vorhanden sein, vieles mag auch schon praktiziert werden. Professionelles Marketing für die Stadt und das Land wäre aber systematisch angelegt und die verschiedenen Maßnahmen würden landesweit aufeinander abgestimmt, und das macht den Unterschied aus.

Ist das denn schon „Außenpolitik“? Tatsächlich sehen manche in der Pflege der allgemeinen Außenbeziehungen durch PR, Marketing, Werbung, informellen Initiativen, der Präsentationen u.ä. keine Politik im klassischen Sinne; und doch dienen sie – wie jede Politik – der Schaffung eines Bildes, der Bestätigung des Rufes, der Anregung bestimmter Politikfelder und Märkte, den neuen Chancen einer Positionierung und Kooperationen.

Sie sind Teile einer außenpolitischen Strategie.

Für Zweifler seien die neuen klassischen Elemente einer Außenpolitik für Länder erwähnt, die aus Anlass des Beitritts Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union in die Bundesverfassung aufgenommen wurden. Die Länder sprechen in der Außenpolitik der Republik erstmals mit. Sie erhielten insbesondere ein europäisches Forum durch die Teilnahme im „Ausschuss der Regionen“ der EU für Angelegenheiten der Regionalpolitik, der Regionalförderprogramme, der Entwicklungen regionaler Strategien, wie z.B. der „Donaustrategie“, und der Verwendung der beträchtlichen Geldmittel für den Aufbau neuer Infrastrukturen für Kultur und Innovationen. Die „Wissensgesellschaft“ zu schaffen, steht im Mittelpunkt. Zusätzlich zu einem neuen Abschnitt „Europäische Union“ in der Bundesverfassung wurde in Art. 16 die Rechtsfigur der „Landesstaatsverträge“ kreiert.

„Länder können in Angelegenheiten, die in ihren selbständigen Wirkungsbereich fallen, Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder deren Teilstaaten abschließen“.

Erstmals, seit 1994, sind rechtlich gestaltete Maßnahmen der Länder für ihre Außenbeziehungen zulässig. Zugegeben: das Verfahren, einen Landesstaatsvertrag abzuschließen, ist aufwendig. (Auf die vielen Rechtsfragen gehe ich gar nicht ein.) Es bedarf einer Information der Bundesregierung über die Absicht und es bedarf deren Vorabzustimmung der Bundesregierung. Sie hat, positiv oder negativ, innerhalb einer achtwöchigen Frist zu entscheiden, sonst wird das Land in der Sache allein handlungsfähig. Die Landesregierung verhandelt, nach Zustimmung des Bundespräsidenten zur Aufnahme der Verhandlungen, mit dem Vertragspartner oder den Vertragspartnern und bereitet den Entwurf des Staatsvertragstextes vor. Der Bundespräsident schließt ab, der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau hat gegenzuzeichnen. Die Bundesregierung kann die Kündigung des Landesstaatsvertrages verlangen. Kommt dann das Land dem Verlangen nicht nach, geht die Zuständigkeit auf den Bund über. Die Bundesregierung ist hinsichtlich der Landesstaatsverträge und deren Durchführung aufsichtsberechtigt wie in der mittelbaren Bundesverwaltung.

Von dieser neuen Möglichkeit hat kein Land bisher Gebrauch gemacht; es ist jedenfalls kein Landesstaatsvertrag dokumentiert. Ist das Verfahren zu aufwendig? Gibt es noch keine geeigneten Büros der Landesregierungen, um zu verhandeln? Oder sollte es bei der bisherigen Praxis bleiben? denn es bestanden immer schon Protokolle, Arbeitsübereinkommen u.ä. auf informeller Basis und dennoch mit ausreichender rechtlicher Wirkung. Beispiele sind das Übereinkommen des Burgenlandes mit Kroatien oder die Arbeitsprogramme Kärntens mit Slowenien und/oder Friaul oder Vorarlbergs mit den Anrainerländern im Bodenseeraum. Dennoch besitzen die Verträge nach Art. 16 Abs. 1 B.-VG grundsätzlich eine andere Qualität. Sie werden vom Land auf gleicher Augenhöhe mit anderen Staaten oder teilstaatlichen Gliederungen wie Provinzen, Kantonen, Bezirken abgeschlossen, erlauben eine langfristige Planung und Kooperation, eine verbindliche, auch längerfristige Finanzierung und eine grenzüberschreitende Allianzbildung in Politikfeldern der Länder, z.B. im Ausschuss der Regionen. Die Bundesländer haben die Mitsprache in der Außenpolitik der Republik im Zuge der Beitrittsverhandlungen vorgebracht und erfolgreich vertreten und durchgesetzt. Die direkte Mitsprache ist, vor allem wegen der Regionalpolitik, verständlich und zu befürworten.

Die geographische Lage Österreichs bringt es mit sich, dass Österreich ganz oder im Nahbereich mehrerer grenzüberschreitender Regionen liegt: der Bodenseeraum, der Alpenzug, der kleinere oder größere Grenzverkehr Tirols, Osttirols, Salzburgs, Kärntens mit Norditalien, Oberösterreichs mit Bayern, Niederösterreichs mit Südböhmen und Mähren, Steiermarks mit Slowenien, die Donauregion, insbesondere mit den angrenzenden Gebieten der Slowakei und Ungarns; das Burgenland ist von so gut wie allen mitteleuropäischen Kooperationen betroffen. Für einige Bereiche bestehen Staatsverträge, wie im Bodenseeraum, wie für die Alpen, aber länderspezifisch genützt wurden sie nicht. (Zum Beispiel hätten aus der in der Ersten Republik abgeschlossenen Alpenkonvention viele Vorteile vor allem für Umweltaktivitäten der Länder entstehen können.) Ähnliches gilt für EU Programme oder die offizielle österreichische und europäische Nachbarschaftspolitik.

Mit dem Fall des „Eisernen Vorhanges“ entstanden z.B. in Mitteleuropa für die Umweltforschung, ungeplant, aber enthusiastisch begrüßt, Referenzböden, die wertvolle Vergleiche erlaubten, von weiteren gemeinsamen Aktivitäten aber hört man nichts mehr.

Regional abgestimmte Landesplanungen z.B. für eine integrierte Verkehrspolitik, Tourismus, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Wasserversorgung, Umweltschutz, Abfallwirtschaft, gemeinsame Forschungs-, Bildungs- und Austauschprogramme vor allem im beruflichen Bereich sind Beispiele für Kooperationen, die durch Landesstaatsverträge rechtlich abgesichert werden könnten.

Es ist zu argumentieren, dass die Länder in der neuen Rechtsfigur der Landesstaatsverträge nicht nur eine Möglichkeit politischen Handelns erblicken, sondern auch ihre Verantwortung wahrnehmen, durch eine vertraglich gestaltete gemeinsame Politik im Dienste der Länder neue und günstige Entwicklungen einzuleiten.

 

HR Dr. Raoul F. Kneucker ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler und Verwaltungswissenschaftler. Er war von 1990 bis 2002 Sektionschef für Internationale Angelegenheiten im Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie nach seiner Pensionierung im Jahr 2002 Honorarprofessor für politische Wissenschaften an der Universität Innsbruck und für Recht der Religionen und Religionsgemeinschaften an der Universität Wien

 

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