,,Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren’’- Artikel 1, AEMR.
Unvorstellbar, dass dieser Satz gerade einmal 3 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges so
niedergeschrieben wurde. Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung
der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. In insgesamt 30
Artikeln formuliert sie bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Der UN-Menschenrechtsrat ist heutzutage dafür zuständig, dass diese universellen, unveräußerlichen und
unteilbaren Rechte auf der ganzen Welt eingehalten werden. Um die Arbeit und Struktur
des Gremiums besser nachvollziehen zu können, wurde die Kosmopolitische Bibliothek des
Europahauses Eisenstadt am 14.12 zum (verkleinerten) Plenarsaal des UN
Menschenrechtsrates. Zusammen mit dem Demokratiezentrum Wien erarbeiteten die
TeilnehmerInnen Organisation, Funktion und Wirkung dieses Instrumentes. In einer
Konferenzsimulation wurde diskutiert, ob die Todesstrafe mit den Menschenrechten
vereinbar ist. Die Teilnehmenden vertraten jeweilige Mitgliedsländer und deren Ansichten.
Am Ende musste ernüchternd festgestellt werden, dass Diskussionen mit vielen
verschiedenen Akteuren und Ansichten sich als sehr langwierig herausstellen können.
Genau deshalb ist es aber so wichtig weiter zu verhandeln und schlussendlich einen
Kompromiss zu finden. Die Simulation hat hierbei wichtige Erkenntnisse und einen
besseren Einblick in die Arbeit des UN Menschenrechtsrates ermöglicht, eine tolle
Erfahrung!